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Pauschalhonorar oder
Stundensatz nach schriftlicher Vereinbarung. Erfolgsabhängige Bestandteile möglich. |
Google-Bewertungen löschen lassenSie möchten eine negative oder mutmaßlich unzulässige Google-Bewertung löschen lassen? Ich prüfe den geschilderten Fall und unterstütze Unternehmen online und auf Deutsch – auch bei Anfragen aus dem Ausland. Entscheidend sind der konkrete Inhalt und die geltenden Google-Richtlinien. Google selbst entscheidet über die Entfernung; ein Erfolg oder eine bestimmte Bearbeitungszeit kann nicht garantiert werden. Wann kann eine Google-Rezension entfernt werden?Eine schlechte oder kritische Bewertung allein ist kein Grund für eine Löschung. Google prüft gemeldete Rezensionen anhand seiner Inhaltsrichtlinien. Eine Meldung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nachvollziehbare Hinweise auf einen Richtlinienverstoß vorliegen, zum Beispiel:
Google entfernt nicht einfach jede unerwünschte Rezension und schlichtet keine Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und Kunden. Die Beispiele sind keine automatische Löschungszusage: Der Einzelfall und die vorhandenen Nachweise sind entscheidend. Die Google-Hilfe zum Melden unangemessener Rezensionen beschreibt die offiziellen Schritte. So läuft die Prüfung ab1. Bewertung ansehen: Sie senden den Link zur Rezension und eine kurze Beschreibung des Sachverhalts. 2. Grund und Nachweise prüfen: Ich ordne den geschilderten Fall den relevanten Google-Richtlinien zu und erkläre, ob ein begründeter Antrag in Betracht kommt. 3. Antrag vorbereiten und verfolgen: Wenn Sie den Auftrag erteilen, unterstütze ich bei der strukturierten Meldung und der Nachverfolgung. Google entscheidet unabhängig über das Ergebnis. Ob zusätzlich eine rechtliche Grundlage besteht, hängt vom Einzelfall und dem betroffenen Land ab. Bitte übermitteln Sie zunächst nur den Bewertungslink und die notwendigen Informationen. Sensible personenbezogene Unterlagen sollten Sie nicht unaufgefordert per E-Mail senden. PauschaleFür die Bearbeitung eines einzelnen Löschungsantrages berechne ich eine Pauschale von 269,00 EUR je Löschung (zzgl. ges. USt., bei ausländischen Mandanten ggf. Reverse-Charge). Die Pauschale umfasst die technische Prüfung des Eintrags, die Erstellung des Antrages an Google sowie die Nachverfolgung bis zur Entscheidung. Im Falle einer Ablehnung wird die Wiedervorlage einmalig kostenfrei vorgenommen. Keine pauschale LöschungszusageIch verspreche keine Entfernung allein aufgrund einer negativen Bewertung. Eine erfolgversprechende Meldung setzt einen konkreten Grund nach den geltenden Richtlinien oder eine im Einzelfall prüfbare rechtliche Grundlage voraus. Auch ein begründeter Antrag kann von Google abgelehnt werden. Pakete zur BewertungslöschungFür die Löschung rufschädigender Bewertungen aus Portalen und Suchergebnissen biete ich gestaffelte Pakete an – je mehr Einträge, desto günstiger der Preis je Bewertung. Basic
Bewertungen löschen
299,99 €
pro Bewertung
zzgl. 19 % MwSt.
Eine Bewertung
Pro
Bewertungen löschen
269,99 €
pro Bewertung
zzgl. 19 % MwSt.
Zwei bis fünf Bewertungen
Elite-15 %
Bewertungen löschen
239,99 €
pro Bewertung
zzgl. 19 % MwSt.
Sechs bis zehn Bewertungen
Gold
Bewertungen löschen
209,99 €
pro Bewertung
zzgl. 19 % MwSt.
Ab elf Bewertungen
Alle Preise verstehen sich pro Bewertung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Berechnung erfolgt ausschließlich bei erfolgreicher Löschung. Häufige Fragen zu Google-RezensionenKann jede negative Google-Bewertung entfernt werden?Nein. Eine schlechte Note oder eine sachliche Kritik reicht nicht aus. Eine Entfernung kommt nur in Betracht, wenn die Rezension gegen Google- Richtlinien verstößt oder im Einzelfall eine tragfähige rechtliche Grundlage besteht. Welche Angaben helfen bei der Prüfung?Hilfreich sind der direkte Link zur Rezension, der Name des Unternehmens und eine kurze Beschreibung, warum der Beitrag unzulässig sein könnte. Bitte senden Sie nur relevante Nachweise und keine unnötigen sensiblen oder personenbezogenen Unterlagen. Wer entscheidet und wie lange dauert es?Google entscheidet über Meldungen und eine mögliche Beschwerde. Die Bearbeitungsdauer kann variieren; Google nennt für die erste Prüfung in der Regel mehrere Tage. Eine bestimmte Frist oder Entfernung kann ich nicht zusagen. Ist die Prüfung weltweit möglich?Die Anfrage und Fallprüfung können online auf Deutsch erfolgen. Bei grenzüberschreitenden Fällen hängen mögliche rechtliche Schritte zusätzlich vom betroffenen Land ab. |
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